Förderkreis der Kreisvolkshochschule Kaiserslautern

Der Förderkreis wurde 1997 gegründet, um die Arbeit der Kreisvolkshochschule Kaiserslautern und damit auch die Weiterbildung der Bevölkerung zu fördern

Studienfahrten 2024

Der Förderkreis der Kreisvolkshochschule führt im ersten Halbjahr 2024 folgende Studienfahrten durch:

  • 20. April 2024

    Spargelgenuss in der Kurpfalz und Pflanzen- und Blütenpracht an der badischen Bergstraße

  • 09. Mai 2024 (Feiertag)

    Saar Ausflug für alle Sinne: Mettlach und Rundfahrt Saarschleife sowie Gartenträume in Überherrn

  • 25. Mai 2024

    LA BELLE VIE * Kulinarik und Kultur in Metz*

  • 13. Juni 2024 (Donnerstag)

    Die Europäische Zentralbank (EZB) und die neue Altstadt Frankfurts

  • 16. Juni 2024 (Sonntag)

    Sonntagsausflug unter dem Motto: Rosenduft und Maschinenöl
    Schiffshebewerk in Arzviller und Rosenfest in Saverne

  • 29. Juni 2024

    Ein Tag am Rhein
    Rheinschifffahrt, die Stadt Oberwesel und das Günderodehaus

  • 06. Juli 2024

    Auf vielfachen Wunsch auch 2024:
    Genussreise in die Vogesen
    Vogesenrundfahrt und Hochgebirgsgarten

  • 18. Juli 2024 (Donnerstag)

    Nibelungenfestspiele 2024 in Worms „DER DIPLOMAT“
    (Anmeldeschluss: 10.06.24)

Die Studienfahrten (Tagesfahrten 2024)

Stornobedingungen:

Liebe Mitglieder, liebe Reisefreunde, sehr geehrte Damen und Herren,

wir freuen uns sehr, dass unsere Tagesfahrten (Studienfahrten)  – auch nach der Pandemie - einen so großen Anklang finden.

Allerdings kommt es vor, dass angemeldete Teilnehmer*innen aus den unterschiedlichsten Gründen nicht an einer Fahrt teilnehmen können/wollen und ihre Buchung stornieren.

Dies ist für unseren Verein eine Herausforderung und mit viel Arbeit und Kosten verbunden: Busse, Führungen etc. müssen kurzfristig abgesagt werden, Essen storniert usw. usw. Gerade in der Zeit nach der Pandemie müssen Busunternehmen, Restaurants, Gästeführer eine sichere Einkommensquelle haben. Dafür sollten wir Verständnis zeigen.

Sämtliche Leistungsträger fordern  von uns im Fall von Absagen (zu Recht) Stornogebühren, so dass wir nicht umhin kommen, diese Stornogebühren an die Reiseteilnehmer*innen weiterzugeben.  Durch kurzfristige Stornierungen wird in vielen Fällen außerdem verhindert, dass andere Interessent*innen an einer Fahrt teilnehmen können.

Wenn Sie stornieren, können Sie die nachstehende Variante 1 wählen, bzw. gelten die unter Ziffer 2 aufgeführten Stornobedingungen.

Mit Ihrer Anmeldung zu einer Studienfahrt akzeptieren Sie die nachfolgenden Bedingungen.

  1. Sie nennen eine Ersatzperson, mit der Sie den Reisepreis verrechnen. Hier entstehen Ihnen keine Kosten.
  1. Stornobedingungen - Fristen:
  2. bis 30 Tage vor Reisebeginn:                                                               keine Kosten
  3. vom 29. Tag bis 22. Tag vor Reisebeginn:                                                50 % des Reisepreises
  4. vom 21. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn: 70 % des Reisepreises
  5. vom 14. Tag bis 07. Tag vor Reisebeginn: 85 % des Reisepreises
  6. ab dem 6. Tag vor Reisebeginn oder Nichtantritt der Reise: 90 % des Reisepreises